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Geschäftsbedingungen

Die Notarztbörse ist die Vermittlungsplattform für ÄrzteInnen und ÄrzteInnen des Vereins Notarztbörse, Verein für Qualitätssicherung in der Notfallmedizin.

Die Notarztbörse unterscheidet 2 Arten von Mitgliedern nach deren Beitrag zum System:

  • Auftraggeber sind Personen oder Institutionen, die Notärzte für verschiedene Tätigkeiten suchen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

    AuftraggeberInnen legen einen Account an, über den sie Ihre Aufträge ins System stellen. Die angegebenen Kontaktdaten erhält der Auftragnehmer übermittelt und meldet sich auf diesem Weg für weitere Vereinbarungen. Im System eingegebene Daten und Honorarangebote sind rechtsverbindlich. Die AuftragnehmerInnen handeln freiberuflich. Die Geschäftsbeziehung entsteht zwischen AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn. Sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen und Abgaben sind von den Vertragspartnern einzuhalten und fallen nicht in die zuständigkeit der Notarztbörse. Die Notarztbörse führt die Empfehlungstarife gemäß Tarifordnung der Österreichischen Ärztekammer. Der Auftraggeber gibt ein Honorarangebot ab und die Auftragnehmer entscheiden selbst über die Übernahme des Auftrages. Im Zweifel kommen die Tarifempfehlungen der ÖÄK zur Anwendung (http://www.notarztboerse.at/tools/sidebar/notarzt/downloads)
  • Auftragnehmer sind ÄrzteInnen, die eine Nachricht (SMS und Mail) über einen neuen Auftrag erhalten und sich im System eintragen. (www.notarztboerse.at)
    Interessierte NotärzteInnen (TeilnehmerInnen an der Notarztbörse) können sich in der Notarztbörse registrieren, die Zahlung des Mitgleidsbeitrages erfolgt elektronisch und der Zugang wird innerhalb von wenigen Tagen nach Überprüfung der Legitimationsdokumente freigeschaltet.
    Der Mitgliedsbeitrag beträgt  € 199,- / Jahr und ist steuerlich absetzbar.
    Die Registrierung als Mitglied erfolgt ausschließlich auf der Homepage www.notarztboerse.at in elektronischer Form und ist rechtswirksam elektronisch signiert. Die Mitgliedschaft wird nach Einlangen der erforderlichen Legitimationsdokumente mittels upload (Promotionsurkunde, Nachweis über Ius practicandi, Notarztdiplom, aktueller Refresherkurs gemäß § 40 ÄG) und Aktivierung des Bankeinzugverfahrens (nach Ablauf der 42 tägigen Widerrufsfrist) geprüft und durch einen Administrator ehest freigegeben. Für bislang nicht in Österreich tätige Notärzte ist darüberhinaus eine Eintragung als ordentliches Kammermitglied in der Ärztekammer für Österreich (für Oberösterreich Frau Hufnagl 0732 778371 252) obligat. Die Bekleidung wird gemäß Größenbestellung in Produktion gegeben und innerhalb von 6 Wochen ab Freischaltung des Accounts frei Haus geliefert. Die Mitgliedschaft wird nach Ablauf der Beitragsjahres automatisch verlängert. Ist dies nicht gewünscht, wird die Mitgliedschaft stillgelegt (mail an service@notarztboerse.at). Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist bis zum Vortag der automatischen Verlängerung (364. Tag der Mitgliedschaft) über service@notarztboerse.at möglich. Im eigenen Interesse empfiehlt sich die laufende Aktualisierung der persönlichen Daten, um die Erreichbarkeit zu sichern. Aus oben genannten Gründen müssen auch die Kontodaten regelmäßig vom Mitglied selbst gepflegt werden. Bei fehlschlagendem Bankeinzug oder Ablauf des Notarztdiplomes mangels Refresherkurs ruht die Mitgliedschaft bis zum Upload aktueller Dokumente.

Grundsätzliches:

Die Notarztbörse fungiert ausschließlich als Vermittlungsplattform. Der Vertrag für jegliche Tätigkeit der Teilnehmer kommt ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem AuftraggeberIn durch Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer zu Stande. Die Notarztbörse übernimmt keinerlei Tarifverhandlungen oder Mahnwesen bei Säumigkeit von Zahlungsverpflichtungen zwischen den Vertragspartnern.

Die Notarztbörse übernimmt auch keine Garantie oder Haftung für das Zustandekommen einer Vermittlung und haftet auch nicht für das Verhalten der Teilnehmer, garantiert jedoch deren Qualifikation zur Ausübung ihrer Tätigkeit als NotarztIn gemäß ÖÄG. Jeder Auftraggeber und jeder Auftragnehmer werden können sich jedoch nach jedem Auftrag gegenseitig bewerten. Eine dreimalige negative Bewertung führt zum Ausschluss aus dem System. Der entrichtete Jahresmitgliedsbeitrag wird dabei nicht refundiert.

Die Verständigung der AuftragsnehmerIn über freie Aufträge erfolgt umgehend nach deren Einlangen bei der Notarztbörse via SMS und/oder Mail, unter Berücksichtigung der Gruppeneinteilung nach Qualifikation der Mitglieder. Die Liste verfügbarer Aufträge ist unter www.notarztboerse.at/kalender stets aktualisiert. Die Vergabe der Aufträge erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge der Meldungen an dafür qualifizierte Mitglieder. Bereits vergebene Aufträge sind als solche gekennzeichnet und können ab dann nicht mehr übernommen werden.

Bei Intensivtransporten empfehlen wir die Einholung einer Kostenübernahme Bestätigung vom Auftraggeber vor Beginn des Einsatzes (siehe Muster)

Auftragnehmer (NotärzteInnen)

Pflichten der Auftragnehmer:

  • Verlässliche Abwicklung übernommener Aufträge und pünktliches Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt

  • Standesgerechtes und vereinsförderliches Verhalten in der Öffentlichkeit während der Tätigkeit im Namen der Notarztbörse

  • Wartung und Pflege der Mitgliederdaten im System im eigenen Interesse der Erreichbarkeit

  • Der AuftragnehmerIn ist für die Überprüfung seiner fachlichen und rechtlichen Qualifikation zur Absolvierung eines übernommenen Auftrages im Sinne der Eigenverantwortlichkeit und der Berufsberechtigung nach dem Ärztegesetz selbst verantwortlich.

  • Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Tätigkeit auf Vermittlung der Notarztbörse zum Tragen der Einsatzkleidung Notarztbörse verpflichtet, da dies auch Bestandteil der Sponsorvereinbarungen mit unseren Partnerunternehmen ist und eine Komponente zur Corporate Identity darstellt.

  • Übernommene Aufträge sind für den AuftragnehmerIn bindend und vor allem persönlich zu erfüllen.

  • Im Verhinderungsfall ist der TeilnehmerIn selbst für einen entsprechenden Ersatz aus den Reihen der Mitglieder der Notarztbörse verantwortlich.
  • Durch die Übernahme eines Auftrages erklärt der Notarzt / die Notärztin im Rahmen des MPG über die benützten Geräte eingeschult zu sein. (Bedienungsanleitungen der häufig verwendeten Geräte: http://www.notarztboerse.at/tools/sidebar/notarzt/downloads).
  • Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber zur Evaluierung der benötigten Medikamente und Medizinischer Geräte. Der Auftraggeber ist NICHT verpflichtet, Medikation bereitzustellen, Suchtgift und Relaxantien werden aber KEINESFALLS zur Verfügung gestellt und sind bei Bedarf selbst beizubringen.

Sollte die Notarztbörse mit Forderungen oder Haftungen konfrontiert oder daraus in Anspruch genommen werden, hält der jeweilige TeilnehmerIn die Notarztbörse vollkommen schad- und klaglos.


Die Mitgliedschaft inkludiert:

  • Uneingeschränkten Zugang zum System Notarztbörse und Übernehme beliebig vieler Aufträge aus dem Auftragsspektrum nach dem Prinzip first come, first serve (Übernahme des Auftrages auf der Homepage durch Eintragung der Erste erhält den Zuschlag)
  • Unterstützung bei Differenzen Auftraggeber - Auftragnehmer
  • Erstausstattung mit Einsatzkleidung Notarztbörse umfassend Hose, Polo, Jacke
  • Kostenlose Haftpflichtversicherung für die im System übernommemenen Aufträge
  • Reduzierter Preis zum Nachkauf / Ersatz der Einsatzkleidung
  • Sonderkonditionen bei unseren Kooperationspartnern im Bereich Medizintechnik, Versicherungen, etc.
  • Sonderkonditionen bei Berufshaftpflichtversicherung durch unser Partnerunternehmen.

 

Tarifrichtlinien:

Jedes Mitglied der Notarztbörse akzeptiert mit seiner Mitgliedschaft diese Geschäftsbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Zuwiderhaltung oder vereinsschädliches Verhalten hat den Ausschluss aus der Notarztbörse ohne Rückerstattungsanspruch des anteiligen Jahresbeitrages zur Folge. Ebenso werden diese Geschäftsbedingungen von den Auftraggebern akzeptiert. Die Änderungen werden auf www.notarztboerse.at bekanntgegeben.

Auftraggeber (Veranstalter o.ä.)

Sie suchen einen Arzt?
Sie suchen einen Notarzt für eine Veranstaltung, einen Intensivtransport oder einen notfallmedizinischen Experten für einen Vortrag?

Dann sind Sie bei uns richtig! Hier finden Sie, passend für Ihre Anforderungen, den qualifizierten Arzt bzw Notarzt. Und es geht so:

Ihre vollständigen Anfragen geben wir direkt per Mail oder SMS an die Notärzte in unserem Pool weiter. Diese treten umgehend mit Ihnen in Kontakt und der Vertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Arzt zustande.

Ein Anspruch gegenüber der Notarztbörse für den Vermittlungserfolg oder die Vertragsbestandteile mit einem Arzt besteht nicht. Wir bitten Sie daher, bei Zustandekommen des Vertrages mit dem Arzt, sämtliche Details mit diesem direkt zu vereinbaren.

Der AuftraggeberIn ist damit verpflichtet, sich rechtzeitig über den Erfolg eines Vermittlungsversuches zu informieren. Bei Absage oder Stornierung einer Veranstaltung seitens des Auftraggebers ist die Notarztbörse umgehend per email in Kenntnis zu setzen. Falls schon eine Vermittlung eines Notarztes stattgefunden hat, sind die Stornobedingungen anzuwenden.

Stornobedingungen: an den vermittelten Notarzt sind folgende Entschädigungen im Stornofall zu entrichten:

bis zu 2 Wochen vor Auftragsbeginn: keine

13 bis 7 Tage vor Auftragsbeginn: 20% der vereinbarten Auftragssumme

6 bis 2 Tage vor Auftragsbeginn: 50% der vereinbarten Auftragssumme

später: vereinbarte Auftragssumme

Die Mitgliedschaft in der Notarztbörse ist für Auftraggeber kostenlos.

Sollte die Notarztbörse mit Forderungen oder Haftungen konfrontiert oder daraus in Anspruch genommen werden, hält der jeweilige TeilnehmerIn die Notarztbörse vollkommen schad- und klaglos.

Unsere Ärzte sind an die Tarifordnung der Österreichischen Ärztekammer gebunden: Hier Tarifempfehlung finden Sie die aktuelle Liste.

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